Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer festzustellen, was die Ursache dafür ist. Dann kann der Bauherr auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. Eigenleistungen sollten deshalb so vereinbart werden, dass sie am Ende des mit der Baufirma vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen – die Baufirma danach also keine Arbeiten mehr ausführen muss. Der Umfang der Eigenleistung und die Gewährleistungsproblematik sollten sehr eindeutig im Bauvertrag vereinbart werden.
Beim Einsatz von privaten Bauhelfern sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten – sie müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz, haftet er bei einem Unfall. Zudem kann der Bauherr Bauhelfer gegen Invalidität absichern.
Bauherren sollten ihre Fähigkeiten realistisch einschätzen. Maler- und Bodenbelagsarbeiten, das Tapezieren und Fliesen können sich auch handwerklich weniger Begabte unter Umständen zutrauen. Die Installation von Sanitärgegenständen und der Einbau von Türen oder Fenstern erfordern dagegen noch deutlich mehr Kenntnisse. „Im Schadenfall, wie etwa einem Brand, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn die Elektroinstallation nicht durch einen Fachmann erfolgt ist“, warnt Florian Haas. (djd)