Was man rund um die „Muskelhypothek“ beachten sollte 

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Bau mit Eigenleistung 

Erbringt der Bauherr Eigenleistungen nicht termingerecht und verzögert sich damit der Bauablauf, kann er schadensersatzpflichtig werden. Foto: djd/finanzierungsschutz.de/shutterstock

Muskelhypothek nennt man es, wenn Bauherren ihre Kosten durch einen Anteil an Eigenleistungen verringern. Dabei lauern allerdings einige Tücken.Kommt es bei den Eigenleistungen zu Verzögerungen, kann dies Einfluss auf die gesamte termingerechte Leistungserstellung haben. Denn viele Gewerke können erst erbracht werden, wenn eine vorherige Leistung abgeschlossen ist. „Der Bauherr kann in einem solchen Fall sogar schadensersatzpflichtig werden“, warnt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende.

Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer festzustellen, was die Ursache dafür ist. Dann kann der Bauherr auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. Eigenleistungen sollten deshalb so vereinbart werden, dass sie am Ende des mit der Baufirma vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen – die Baufirma danach also keine Arbeiten mehr ausführen muss. Der Umfang der Eigenleistung und die Gewährleistungsproblematik sollten sehr eindeutig im Bauvertrag vereinbart werden.

Beim Einsatz von privaten Bauhelfern sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten – sie müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz, haftet er bei einem Unfall. Zudem kann der Bauherr Bauhelfer gegen Invalidität absichern.

Bauherren sollten ihre Fähigkeiten realistisch einschätzen. Maler- und Bodenbelagsarbeiten, das Tapezieren und Fliesen können sich auch handwerklich weniger Begabte unter Umständen zutrauen. Die Installation von Sanitärgegenständen und der Einbau von Türen oder Fenstern erfordern dagegen noch deutlich mehr Kenntnisse. „Im Schadenfall, wie etwa einem Brand, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn die Elektroinstallation nicht durch einen Fachmann erfolgt ist“, warnt Florian Haas. (djd)
   

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