Der Waldschrat ist seit 20 Jahren für das Völkchen „vom Bersch“ auf den Fichten in Bierstadt in etwa das, was anderswo ein Kerbevadder ist. Bei den Fichtern trägt er nicht Anzug und Zylinder, sondern einen Waldschratkittel nebst allerhand Insignien seines Amtes. Diese werden ihm am 1. April feierlich von seinen Vorgängern im Amt überreicht und er darf dann, flankiert von der Bierstadter Bembelfee und der Nauroder Blütenkönigin, auf seinem hölzernen Thron Platz nehmen.
Der neue Waldschrat wird als Paul I. in die Chronik der Fichter eingehen und um 19.27 Uhr auf dem Marktplatz gekürt. Das Rahmenprogramm beginnt um 17 Uhr. (by.)
In Bierstadt geht es dem Dreck an den Kragen
Sozialdemokraten richten am 2. April „Dreck-weg-Tag“ aus
BIERSTADT – Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden reinigen regelmäßig alle Flächen, die der öffentlichen Reinigungspflicht unterliegen. Aber es gibt auch andere Flächen, für die sie nicht zuständig sind und die verdreckt sein können. Hier kommen dann so genannte „Dreck-weg-Tage“ ins Spiel, die von privater Seite organisiert werden.
In Bierstadt ist die es SPD, die am Samstag, 2. April, zwischen 10 und 12 Uhr einen solchen „Dreck-weg-Tag“ ausrichtet. Treffpunkt ist am Parkplatz Fliedner-Schule, Biegerstraße. Einen Bestand an Müllzangen, Arbeitshandschuhen und den vorgeschriebenen ELW-Müllsäcken stellen die Sozialdemokraten, gerne darf auch eigenes Werkzeug verwendet werden. (by.)
Zur Brut- und Setzzeit Hunde an die Leine
Bei Tieren beginnt die Zeit des Nestbaus und der Aufzucht
BIERSTADT – Die Frühlingssonne sorgt nicht nur dafür, dass sich in der Pflanzenwelt einiges tut, auch bei den Tieren beginnt jetzt die Zeit des Nestbaus und der Aufzucht. Offiziell wird das als Brut- und Setzzeit bezeichnet und erfordert von Fußgängern, Radfahrern und Hundebesitzern besondere Rücksicht, wenn sie in der Natur unterwegs sind.
Hunde sollten angeleint werden, um mögliche Konsequenzen für die Halter zu vermeiden, wenn Wildtiere durch frei laufende Hunde verletzt oder getötet werden. Nach dem Hessischen Jagdgesetz droht ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro, wenn ein Wildtier zu Schaden kommt. Zudem kann das Ordnungsamt einen Maulkorb- oder Leinenzwang prüfen. (by.)