Heilige und Verstorbene erfahren eine besondere Ehre

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Gedenktage im November

An den Totengedenktagen erleuchten viele Lichter die Gräber auf den Fiedhöfen. Foto: goszka / Pixabay

Der November ist der Monat der Vorbereitung auf die ruhige Jahreszeit. Die Natur zieht sich zurück, die Tage werden kurz und die Temperaturen sinken. Und der November ist der Monat des Totengedenkens. Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertrag und Ewigkeitssonntag stehen an. Was bedeuten diese Gedenktage? Hier ein Überblick.Allerheiligen: Dieser Tag wird immer am 1. November gefeiert. Gedacht wird an diesem Tag aller Heiligen der katholischen Kirche. Allerheiligen wird bei den Katholiken schon seit dem 4. Jahrhundert gefeiert, zu Beginn am Sonntag nach Pfingsten, was den Zusammenhang mit dem Auferstehungsfest an Ostern deutlich machte. Papst Gregor III. verlegte Allerheiligen im 8. Jahrhundert für die Stadt Rom auf den 1. November. Das Fest verbreitete sich und Papst Gregor IV. legte 835 den 1. November als Allerheiligentermin für die Westkirche fest. Gesetzlicher Feiertag ist Allerheiligen in mehreren europäischen Ländern sowie in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Bundesweit gilt er als „stiller Feiertag“, an dem keine öffentlichen Tanzveranstaltungen stattfinden dürfen. 

Allerseelen: Auch dieser Tag ist katholisch geprägt und wird am 2. November, direkt nach Allerheiligen gefeiert. In Deutschland ist er kein Feiertag. Die Katholiken feiern ihn zum Gedächtnis an die Verstorbenen, die auf dem Weg in den Himmel noch die Läuterung ihrer Seelen zu durchlaufen haben, bevor sie vor Gott treten. Dabei unterstützen sie die Lebenden an Allerseelen mithilfe von guten Werken, Gebeten und Messen. Auf den Gräbern werden Allerseelenlichter entzündet als Symbol für das ewige Licht, das die Verstorbenen erreichen.

Volkstrauertrag: Dieser staatliche Gedenktag liegt zwei Wochen vor dem ersten Advent. Er ist ebenfalls ein „stiller Tag“ und dem Gedenken an die Kriegstoten und die Opfer von Gewaltherrschaft aller Nationen gewidmet. Eingeführt wurde er zur Zeit der Weimarer Republik im Jahr 1925. Die Idee dazu kam vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Zu Beginn wurde der Volkstrauertag oder Heidengedenktag, wie er auch genannt wurde, vor Ostern begangen, seit 1952 ist der aktuelle Termin üblich. Im Deutschen Bundestag findet anlässlich des Volkstrauertages eine zentrale Gedenkstunde statt.

Ewigkeitssonntag: Er wird auch Totensonntag genannt und ist das evangelische Pendant zu Allerseelen. Er beschließt das evangelische Kirchenjahr und liegt damit auf dem Sonntag vor dem ersten Advent, auch er ist einer der „stillen Tage“. Am Ewigkeitssonntag wird der Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres gedacht, in vielen Gemeinden beispielsweise durch das Verlesen ihrer Namen. Eingeführt wurde dieser Gedenktag im Jahr 1816 durch Friedrich Wilhelm III. von Preußen. ags