Energieausweis gibt Auskunft über energetischen Zustand

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Eine kleine Farbenlehre für Immobilien

KLIMASCHUTZ: Ein Energieausweis stellt den energetischen Zustand einer Immobilie dar. Er muss zur Verfügung stehen, bevor das Gebäude verkauft oder vermietet wird. Foto: vzbv/Belchonok/123rf

Der Energieausweis gibt an, wie es um den energetischen Zustand einer Immobilie bestellt ist. Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt diesen Ausweis. Anhand der darin aufgeführten Kennzahlen können die künftigen Mieter oder Eigentümer besser ableiten, welche Energiekosten auf sie zukommen. Einige dieser Kennzahlen müssen bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden.     

In der Praxis unterscheiden sich Energieausweise von Bestandsgebäuden und Neubauten. Wird der Ausweis im Bestand erstellt, dokumentiert er den aktuellen Zustand des Gebäudes im Moment der Ausstellung. Bei Neubauten oder nach einer umfangreichen Sanierung muss zusätzlich im Energieausweis nachgewiesen werden, dass wichtige gesetzliche Vorgaben zur Energieeffizienz eingehalten werden. Nach der Ausstellung ist der Energieausweis zehn Jahre lang gültig.

Bei Bestandsgebäuden wird der Energiebedarf anhand des durchschnittlichen Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre ermittelt. Es handelt sich also um einen Verbrauchsausweis. Zudem enthält der Energieausweis eines Bestandsgebäudes zusätzlich Empfehlungen zur kostengünstigen energetischen Sanierung. Für Neubauten oder Gebäude mit längerem Leerstand wird der Energiebedarf rechnerisch bestimmt. Hier handelt es sich dann um einen „Bedarfsausweis“.

Unabhängig von der Berechnungsmethode sollten Energieausweise die Möglichkeit bieten, die energetische Beschaffenheit von Gebäuden deutschlandweit zu vergleichen. Wichtigste Kennzahlen auf dem Energieausweis sind der Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter. Außerdem werden Energieeffizienzklassen von A+ bis H angegeben. So wissen künftige Mieter oder Hausbesitzer anhand einer Farbskala (A+ ist grün, H tiefrot), wie energieeffizient das Gebäude ist.

Die Berechnung der Energieeffizienzklassen wird seit November 2020 nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durchgeführt – entsprechend strenger sind die Vorgaben. So kann ein Gebäude, das nach der alten Energieeinsparverordnung (EnEV) klassifiziert wurde, noch im grünen Bereich liegen, während die Neuberechnung schon Gelb oder Rot anzeigt.

Bei Fragen zum Energieausweis helfen die Beratungsstellen der Energieberatung der Verbraucherzentrale, auch telefonisch unter 0800 / 809 802 400 oder online auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. txn 
    

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