Breites Leistungsspektrum
Das angebotene Leistungsspektrum umfasst sämtliche Außen und Innenarbeiten im Maler-, Lackierer-, Verputz- und Trockenbaubereich sowie Wärmedämmung. Der Ausbau von Bädern oder das Herstellen von Wänden in Leichtbauweise gehören ebenso dazu. Ausgeführt werden Maler- und Tapezierarbeiten in Wohnungen, Büros und Geschäften, Wärmedämmungen im Innen-, Außen sowie Dachbereich auf Polystyrol- oder Mineralbasis. Nach Sandstrahlungen mittels eigener Geräte werden Lackierarbeiten an Holz und Metallteilen durchgeführt. Auch Graffiti kann durch Sandstrahlung entfernt werden – häufig sogar ohne die Notwendigkeit einer Nachbearbeitung mit Farbe. Das wird jedoch von Fall zu Fall entschieden – Hofstetter berät hierbei gerne.
Kreativität und Langzeitlösungen
Die Firma Hofstetter führt auch kreative Wand- und Fassadengestaltung in den verschiedensten Techniken aus. Vor Ort kann eine genaue Farbanalyse vorhandener Anstriche vorgenommen werden. Trocknung von Wasserschäden und deren Beseitigung gehören ebenso zum Programm. Eine langzeitliche Lösung durch Sanierungs- und Abdichtungsarbeiten an Balkonen, Loggien, Dachterrassen oder Laubengängen durch den fachlich korrekten Einsatz von Triflex Materialien werden auch ausgeführt. Dadurch können moderne Abdichtungstechnologien aus flüssig verarbeiteten Harzen und eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten kombiniert werden. Termintreue und nach bestem handwerklichem Knowhow ausgeführte Arbeiten sichern Malermeister Holger Hofstetter langjährige Kundentreue – und eine sehr positive Resonanz, die sich vielfach in Empfehlungen widerspiegelt. (red)
Kontakt
Holger Hofstetter
Malermeister
Mainzer Straße 163a
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611 - 724600
E-Mail: holger@malerhofstetter.de
Spezialisten-Tipp Wärmedämmung sollte durch einen Fachmann erfolgen
Wärmedämmung auf Mauerwerk, da sind sich alle Experten einig, sollte von Fachleuten aufgebracht werden. Wenn hier unsachgemäß gearbeitet wird, besteht die Gefahr von Bauschäden. Doch in vielen Häusern gibt es auf dem Dachboden Handlungsbedarf: Oft wird er nur als Abstellraum genutzt. Als oberste Geschoßdecke ist er dann gelegentlich noch ungedämmt. Neuerwerber solcher Bauten müssen dann die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen nach Maßgabe des § 47 GEG dämmen – oder das Dach selbst. Dafür haben sie zwei Jahre ab Eigentumsübergang Zeit. Hier können handwerkliche etwas geschickte Immobilieneigentümer nach eingehender Beratung durch Experten eine der effizientesten Dämmmaßnahmen in Wohngebäuden vornehmen, indem sie eine Geschossdecken-Dämmung selbst einbauen. Zunächst gilt es, zu entscheiden, ob der Dachraum später wieder begehbar sein soll oder eine offene Dämmung ausreicht. Soll der Dachboden weiterhin als unbeheizter Stauraum genutzt werden, muss das Material druckfest sein. Auf das Dämmmaterial werden anschließend Spanplatten oder OSB-Platten als begehbare Fläche gelegt, wenn man nicht direkt spezielle Sandwichplatten für diesen Zweck gewählt hat. Deren Verlegung ist vor allem für Heimwerker besonders leicht zu bewerkstelligen. Bei der Wahl des Materials sollte man sich ebenso zuvor mit Experten verständigen wie über die vorbereitenden Arbeiten und den anschließenden Einbau von Dampfsperre, Dämmung und, so notwendig, Platten zur Herstellung der Begehbarkeit. Auch die Frage, ob nicht eine Sparrendämmung gegebenenfalls noch bessere Ergebnisse erzielen kann, sollte geklärt werden. Die Experten vom Verband Privater Bauherren (VPB) beraten auch, welche Möglichkeiten der Förderung es für die Dämm-Arbeiten gibt. (red)