Fähigkeiten nicht überschätzen
Angehende Hausbesitzer sollten ihre Fähigkeiten realistisch einschätzen. Wer handwerklich durchschnittlich begabt ist, kann sich Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Tapezieren und Fliesen unter Umständen zutrauen. Die Installation von Sanitärgegenständen und der Einbau von Türen oder Fenstern erfordern dagegen deutlich mehr Kenntnisse in der Ausführung. „Die Rohinstallation der Haustechnik sollte immer ein Fachmann übernehmen, wenn der Bauherr keine Spezialkenntnisse hat“, warnt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Im Schadensfall, wie etwa einem Brand, könne es sein, dass die Versicherung nicht zahle, wenn die Elektroinstallation nicht durch einen Fachmann erfolgt sei.
Eigenleistung kann zu Verzögerungen im Bauablauf führen
Bei Erbringung von Eigenleistungen im Bauablauf müssen die vom beauftragten Unternehmen vorgegebenen Termine eingehalten werden. Viele Gewerke können erst nach Abschluss einer vorherigen Arbeit erbracht werden. Wenn der Fliesenleger etwa seine Arbeit nicht aufnehmen kann, weil der in Eigenleistung eingebrachte Estrich falsch oder noch gar nicht gelegt wurde, verzögert sich die gesamte Fertigstellung. „Erbringt der Bauherr seine Eigenleistungen nicht termingerecht und verzögert sich dadurch der Bauablauf, kann er auch schadensersatzpflichtig werden“, so Haas.
Bei Mängeln droht Verlust der Gewährleistungsansprüche
Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer oder gar nicht festzustellen, was die Ursache dafür ist. Dann kann der Bauherr auf den Kosten für die Mangelbeseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. Eigenleistungen sollten deshalb vertraglich so vereinbart werden, dass sie am Ende des mit der Baufirma vereinbarten Leistungsumfangs erfolgen - die Baufirma danach also keine Arbeiten mehr ausführen muss.
Ausreichender Schutz für Bauhelfer
Beim Einsatz von Freunden und Bekannten sind gesetzliche Vorgaben zu beachten. Bauhelfer müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) angemeldet werden. Sorgt der Bauherr nicht für einen ausreichenden Arbeitsschutz, haftet er bei einem Unfall. Darüber hinaus kann der Bauherr seine Bauhelfer gegen Invalidität absichern. (djd)
Spezialisten-Tipp Vier Punkte für mehr Zufriedenheit beim Hausbau
Was ganz entscheidenden Einfluss auf die Zufriedenheit in den eigenen vier Wänden hat, zeigt das Ergebnis einer Bauherrenstudie.
Gute Bauqualität
Qualitätsansprüche in den Bereichen Materialeinsatz, Bauausführung und Kundenservice ist ausschlaggebend. Orientierung können die Qualitätssiegel bieten. So erhält man Sicherheit für eine garantierte Kostenkontrolle, für eine fachlich korrekte Planung und Umsetzung des Hausbaus sowie auch für eine gründliche Bauabnahme mit Wartungs- und Instandhaltungsempfehlungen.
Größe und Grundriss
Zu Beginn jeder Hausplanung steht zunächst einmal eine genaue Bedarfsanalyse. Wichtig ist für die Bauherren, nicht nur ihre Familiensituation zum Zeitpunkt der Planung zu berücksichtigen, sondern in die Zukunft vorauszuschauen, wenn Nachwuchs kommt, die Kinder größer werden und das Traumhaus auch im reiferen Alter Komfort bieten soll. Spätere Umbauten oder Veränderungen sollten möglich sein.
Haustechnik
Eigenheimanbieter bieten Bauherren viele Anregungen für die Auswahl der Innenausstattung und der Haustechnik. Wer die Positionierung seiner Möbel und Lichtquellen im späteren Eigenheim genau bedenkt, erleichtert sich die Planung von Lichtschaltern und Steckdosen.
Finanzierung
Auch bei der Hausfinanzierung ist Planungssicherheit entscheidend. Daher sollte nicht nur der Termin der Hausübergabe, sondern auch der Festpreis des Eigenheims vertraglich garantiert sein. Die Zahlung erfolgt nach Baufortschritt. (djd)