Ist im Altbau bereits eine solide Zwischensparrendämmung vorhanden, kann diese in die Wärmeschutzberechnung einbezogen werden. Liegt zum Beispiel eine funktionstüchtige 80 mm dicke Mineralwolle-Zwischensparrendämmung in den Gefachen der Dachkonstruktion, genügt bereits eine 60 mm dicke PU-Aufsparrendämmung um den geforderten U-Wert von 0,24 W/(m2K) zu erreichen. Im Gegensatz zu einer unterbrochenen Zwischensparrendämmung liegen die Hartschaumplatten als durchgängige Dämmscheibe auf den Dachsparren und bilden zusammen eine ideale Isolierung.
So sorgt die Dachsanierung für ein warmes Dach im Winter und für angenehme Kühle im Sommer. Wer für eine Dachsanierung Förderungen von der KfW oder durch steuerliche Erleichterungen nach ESanMV (Energetische Sanierungsmaßnahmen) in Anspruch nehmen will, muss seine Steildachkonstruktion mit einem U-Wert von höchstens 0,14 W/(m2K) errichten. Dann gibt es 20 Prozent Förderung für die Baumaßnahme. Diese Dämmleistung erreicht, neben unterschiedlichen Kombinationen, bereits ein 160 mm dickes PU-Aufsparrendämmsystem.
Für Bauherren ermöglicht die Förderung wesentlich höherwertige Dächer zu geringeren Kosten.
Für die Antragstellung der passenden Fördermittel hat Döhring Bedachungen erfahrene Partner mit den erforderlichen Vorlageberechtigungen. (red)
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