Virtuelle Besichtigungen
Aus diesem eigenen Anspruch heraus startete die Firma Siegel Umzüge bereits zu Anfang der Pandemie ihre virtuellen Haus- und Wohnungsbesichtigungen; mittlerweile ist das Unternehmen auf diesem Gebiet sehr erfahren. Das früh erkannte Potenzial einer virtuellen Besichtigung hat sich bestätigt, denn es spart nicht nur Zeit und entlastet die Umwelt, sondern schützt in der aktuellen Situation auch Kunden und Mitarbeiter. So konnte das Unternehmen die Pandemiesituation gut meistern. Siegel Umzüge sagt auf diesem Wege Danke an alle Kunden, die dem Unternehmen bereits vertraut haben. Auch weiterhin wird Siegel Umzüge selbstverständlich auf die Gesundheit der Kunden achten und im Rahmen der aktuellen Vorgaben agieren.
Herzensangelegenheit
„Ein Umzug ist nicht nur ein Ortswechsel. Er ist vielmehr mit Emotionen und Unsicherheiten verbunden“, sagt Johanna Siegel. „Und da können wir als Familienunternehmen doch eine Menge tun, damit unsere Kunden schnell und vor allem sicher in ihr neues Zuhause kommen.“ Ganz nach dem Siegel-Motto: „Wir bringen Sie nach Hause“. Das renommierte Unternehmen aus Wiesbaden meistert über 1 000 Umzüge pro Jahr und möchte weiter expandieren. Aus diesem Grund werden zurzeit Lkw-Fahrer, Monteure und Küchenmonteure sowie Transportmitarbeiter gesucht. Zudem ist die Firma Siegel Umzüge zertifizierter Ausbildungsbetrieb. Ganz aktuell wird für Sommer 2022 noch ein Auszubildender zum Speditionskaufmann gesucht. Interessierte können sich gern beim Unternehmen melden. (red.)
Spezialisten-Tipp Umzug für den Job: Finanzamt erkennt Pauschalen an
Wer berufsbedingt die Wohnung wechselt, hat gute Chancen, dadurch seine Einkommensteuer zu reduzieren. „Neben größeren Posten wie zum Beispiel Maklerkosten, Fahrtkosten oder Kosten für die Spedition, die einzeln belegt werden müssen, ist zusätzlich ein Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten absetzbar“, erklärt Julia Jirmann vom Bund der Steuerzahler. Zuletzt hat das Bundesfinanzministerium Anfang April 2021 neue Umzugspauschalen veröffentlicht.
Umzug muss berufsbedingt sein
Wer jobbedingt umzieht, kann zunächst eine Pauschale von 870 Euro ansetzen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied – zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Stief- oder Pflegekinder, kann ein Betrag von jeweils 580 Euro hinzugerechnet werden. Wer umzieht, aber bislang keine eigene Wohnung hatte oder nicht in eine eigene Wohnung zieht, kann bei einem Wohnortswechsel zumindest eine Pauschale von 174 Euro geltend machen.
Voraussetzung ist, dass der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgte. Dabei kommt es nicht auf die Wegstrecke an, die durch den Umzug zum Arbeitsplatz eingespart wird, sondern auf die geringere Fahrtzeit: Wer durch den Umzug täglich rund eine Stunde weniger für den Weg zur Arbeit benötigt, kann die Pauschalen geltend machen.
Das kann sich lohnen: Eine vierköpfige Familie, die aufgrund des Jobwechsels umzieht, kann beispielsweise insgesamt 2610 Euro bei der Einkommensteuererklärung pauschal absetzen, rechnen die Experten vom Steuerzahlerbund vor (Rechnung: 870 Euro + 580 Euro + 580 Euro + 580 Euro). (dpa)
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