Was Azubis zu Ausbildungsordnungen wissen müssen

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Im Berichtsheft dokumentieren Jugendliche, was sie in Betrieb und Berufsschule gelernt haben. Foto: Franziska Gabbert/dpa

Über 300 duale Berufsausbildungen gibt es in Deutschland – doch die Arbeitswelt verändert sich schnell. Damit die Inhalte relevant und aktuell bleiben, werden die Ausbildungsordnungen regelmäßig angepasst: Dann können Berufe wegfallen, neu hinzukommen oder modernisiert werden. Häufig geht es bei der Modernisierung von Ausbildungsordnungen darum, bestimmte Entwicklungen der Arbeitswelt auch in der Berufsbildung zu verankern. Dazu gehören laut Monika Hackel zum Beispiel die großen Themen Digitalisierung, Internationalisierung und Nachhaltigkeit. Sie leitet beim BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) die Abteilung Struktur und Ordnung der Berufsbildung.EU-Richtlinien und AusbildungsinhalteNachhaltigkeit kann dabei ganz Unterschiedliches bedeuten. „Wenn ein Koch nachhaltig arbeitet, ist das natürlich etwas anderes, als wenn man in der Versicherungswirtschaft den Kunden nachhaltige Finanzprodukte vermittelt.“Bei der Internationalisierung geht es zum Beispiel darum, bestimmte EU-Richtlinien in die Berufe zu implementieren. „Das betrifft zum Beispiel in diesem Jahr die Berufe in der Binnenschifffahrt. Da ist eine neue Richtlinie umgesetzt worden, die sich mit der Nautik in der EU beschäftigt“, illustriert Hackel. Ab August teilt sich die Ausbildung nun in die Berufe Binnenschiffer und Binnenschifffahrtskapitän. Die Initialzündung für eine Modernisierung komme immer aus der beruflichen Praxis, also aus der Wirtschaft, sagt Hackel. Der Wunsch nach einer Neuordnung werde dann geprüft. Sind die Veränderungen alle machbar oder zu kleinteilig? Entsprechen die Vorschläge den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes? Dann erst geht es in den eigentlichen Prozess der Modernisierung.Umsetzung in Betrieb und BerufsschuleUnd woher wissen Azubis nun, ob ihre Ausbildung auch wirklich auf dem Stand der Dinge ist? Zunächst einmal gilt: Die Ausbildungsordnungen legen zwar schon viel Grundsätzliches fest, geben aber nicht bis aufs Detail vor, was in der Ausbildung gelehrt wird. „Zum Beispiel, dass zwingend eine bestimmte Software vermittelt werden muss“, so Hackel. Die genaue Umsetzung liegt also auch bei Betrieb und Berufsschule. „Der Betrieb hat in jedem Fall die Pflicht, mich für bestimmte Dinge fit zu machen“, sagt Monika Hackel. Kann der Betrieb das nicht, muss das unter Umständen in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum oder in einer Verbundausbildung passieren. Hier lernen Azubis kleinerer Betriebe bestimmte Elemente ihrer Ausbildung zum Beispiel für einige Wochen bei einem größeren Arbeitgeber.Die Ausbildungsordnung ist auch Teil des Ausbildungsvertrags. „Da ist es meine Pflicht als Azubi zu schauen: Was unterschreibe ich denn da? Da habe ich schon ersten Kontakt zu meiner Ausbildungsordnung und kann sehen, was ich hier eigentlich lernen soll“, so Hackel. Eine ähnliche Funktion erfüllt das Berichtsheft, das in vielen Berufen Pflicht ist. „Auch das sollte sich an der Ausbildungsordnung orientieren“, sagt Hackel. Azubis können etwa abgleichen, was sie an bestimmten Tagen im Betrieb gemacht haben und unter welchen Aspekt ihres Ausbildungsplans das fällt. dpa 

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