Dabei bietet die Firma Siegel Umzüge einen individuell maßgeschneiderten Service an, welcher von Transport bis hin zu Pack-, Montage- und Handwerksarbeiten reicht. „Unser Service war schon immer unser Aushängeschild und wir stellen uns täglich der Aufgabe, unser Angebot zu verbessern und zu erweitern“, so Prokurist Georg Siegel.
Virtuelle Besichtigungen
Aus diesem eigenen Anspruch heraus startete Siegel Umzüge bereits zu Anfang der Pandemie ihre virtuellen Haus- oder Wohnungsbesichtigung, welche nun, gut ein Jahr später, einen Großteil ihrer Umzugsbesichtigungen ausmacht.
Das früh erkannte Potential hat sich bestätigt, denn es spart nicht nur Zeit und entlastet die Umwelt, sondern schützt in der aktuellen Situation auch Kunden und Mitarbeiter. „Ein Umzug ist nicht nur ein Ortswechsel. Er ist vielmehr mit Emotionen und Unsicherheiten verbunden“, sagt Johanna Siegel. „Und da können wir als Familienunternehmen doch eine Menge tun, damit unsere Kunden schnell und vor allem sicher in ihr neues Zuhause kommen.“ Ganz nach dem Siegel-Motto: Wir bringen Sie nach Hause. Das renommierte Unternehmen aus Wiesbaden meistert über 1 000 Umzügen pro Jahr ist zudem zertifizierter Ausbildungsbetrieb. (red)
Spezialisten-Tipp Umzug geplant: Kein Sonderkündigungsrecht für Stromvertrag
Umzüge sind meist stressig: Nun gilt es, in kürzester Zeit einen neuen Mietvertrag abzuschließen, den alten fristgerecht zu kündigen, mögliche Renovierungsarbeiten in Auftrag zu geben sowie natürlich auch den Möbeltransport zu organisieren. Und dann stellt sich noch die Frage nach dem Stromanbieter: Zieht der alte Vertrag mit um oder muss ein neuer abgeschlossen werden?
Vertragskonditionen rechtzeitig prüfen
Antwort auf diese Frage bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher nur, wenn sie in ihren Vertrag schauen, erklärt Verbraucherzentrale Brandenburg. Daraus ergibt sich, wann der Stromversorger über den Umzug informiert werden soll, und ob der alte Vertrag beendet werden kann. Ein generelles Sonderkündigungsrecht gibt es beim Umzug nicht.
Wer bei seinem Anbieter bleibt, muss dem Unternehmen die neue Adresse und die Zählernummer mitteilen. Es ist ratsam, die Zählerstände zur eigenen Sicherheit zu notieren oder zu fotografieren.
Kündigung braucht ausreichend Vorlaufzeit
Soll der Vertrag beim bisherigen Anbieter nicht fortgesetzt werden, muss man den Versorger über das Auszugsdatum informieren. Wer einen neuen Anbieter sucht, sollte wissen: In der Regel braucht der neue Versorger etwa zwei Wochen, um die neue Wohnung mit Strom zu beliefern.
Auch wer noch keinen neuen Vertrag geschlossen hat, wird am neuen Wohnort dennoch mit Strom beliefert. Denn dann bekommt man Energie vom örtlichen Grundversorger – diese Art von Versorgung nennt man Ersatzversorgung. (dpa)
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